Angelverein Oberland
Sohland e.V.

!Wichtiges/Aktuelles!

 


Die nachträgliche Markenausgabe des AV „Oberland“ Sohland e.V. am 08.03.2025 findet von 
9:00 Uhr bis 10:00 Uhr im Sportlerheim am Sportplatz in Sohland (Gerhart-Hauptmann-Straße 4) statt!


 

Regeln zur Beanglung des Rosensees 

  • Zur Beanglung des Rosensees ist eine gültige Rosenseekarte für das jeweilige Jahr erforderlich!
  • Es wurden Regenbogenforellen besetzt, diese sind zu entnehmen! Die Fangbegrenzung liegt bei 3 Stück pro Angeltag! Die Entnahme
  • Die Fischart Graskarpfen ist bis auf Weiteres nicht gestattet! Gefangene Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen.
  • Die Beanglung und Entnahme von Raubfischen ist ebenfalls bis auf Weiteres nicht gestattet! Dies dient dem Bestandsaufbau!
  • Mindestmaß Karpfen 40 cm, Entnahme 1 Stück pro Tag
  • Entnahmeverbot für Karpfen über 60 cm!
  • Mindestmaß Schleie 30 cm, Entnahme 2 Stück pro Tag
  • Entnahmeverbot für Schleien über 40 cm!
  • Entnommene Fische sind unmittelbar nach dem Fang in die Rosenseekarte einzutragen! Auch das Angeldatum ist zu erfassen!
  • Eisangeln ist nicht gestattet.
  • Vom 01.01. – 31.03. des Jahres ist der Rosensee zur Beanglung gesperrt!

Petri Heil! Der Vorstand



 

Beitragskassierung für 2026!

03.01.2026 Jahreshauptversammlung Beitragsüberweisung bis 20.12.2025
07.03.2026 Nachträgliche Markenausgabe Beitragsüberweisung bis 20.02.2026
Die Überweisung des Mitgliedsbeitrages (Vollzahler 150,- €, Kinder/Jugendliche 55,- €, passiv 55,- €) hat
unter Angabe von Vor- und Zunamen auf folgendes Konto zu erfolgen:
IBAN: DE14 8555 0000 1000 0194 34
BIC: SOLADES1BAT
Geldinstitut: Kreissparkasse Bautzen

 





Download